Allgemeine Geschäftsbedingungen der netsek GmbH
(Stand: 01.10.2003)
Präambel
Die netsek GmbH erbringt Dienstleistungen gemäss jeweils aktueller Preisliste, die ein
besonderes Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsparteien erfordert. Um dem Rechnung
zu tragen und die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten beider Seiten
möglichst umfassend zu definieren und transparent zu machen, aber auch, um die für einen
reibungslosen Ablauf der tatsächlichen Abwicklung notwendigen Verfahrensabläufe
festzuhalten, gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
(auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden):
§ 1 Leistungsumfang
(1) Die netsek GmbH ist ein Internet-Sekretariat und erbringt Sekretariatsdienstleistungen
entsprechend dem vom Auftraggeber gewählten Angebot und in Absprache mit diesem.
Soweit eine Absprache in Einzelfällen nicht möglich ist, erbringt die netsek GmbH ihre
Dienstleistungen so, wie es dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entspricht. Der
Auftraggeber diktiert einen Text, versendet sein Diktat per E-Mail an die netsek GmbH
und erhält binnen 24 Stunden (an Wochenenden und Feiertagen 48 Stunden) das Diktat
geschrieben als Word-Datei per E-Mail zurück. Bei Eingang des Diktats bei der netsek
GmbH zwischen 19.00 abends und 07.00 früh berechnet sich die Erfüllungszeit ab 07.00
früh des Folgetages bzw. des angefangenen Tages. § 2 Absatz. 3 bleibt unberührt.
(2) Zu den Sekretariatsdienstleistungen der netsek GmbH gehören - im notwendigen
zeitlichen Umfang und zu den jeweils vereinbarten Einzelpreisen - insbesondere:
1. Die Einrichtung einer Zugangskennung, um das Diktat versenden zu können;
2. Hat der Auftraggeber trotz eines Computers mit Internetzugang nicht die Möglichkeit
digital zu diktieren (z.B. mit Digitales Diktat ®), wird durch einen Techniker des
Serviceteams die Soft – und/oder Hardware für das Digitale Diktat ® geliefert und
installiert. Die Preisberechnung erfolgt nach der jeweils aktuellen Preisliste, die
ebenfalls zum Vertragsgegenstand wird. Die netsek GmbH bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung Eigentümerin der Hardware und Inhaberin sämtlicher Rechte an der
Software;
3. Die Einrichtung einer Benachrichtigungsfunktion per SMS und/oder per E-mail, mit der
der Auftraggeber über geschriebene und an ihn gesendete Diktate benachrichtigt wird;
4. Die Einrichtung eines E-mail-Postfaches, das über ein Web-Interface nach Eingabe
eines durch die netsek GmbH zugeteilten und später vom Auftraggeber abänderbaren
Passwortes abrufbar ist. Hierüber werden sämtliche eingehenden und ausgehenden
Diktate verfügbar gehalten.
(3). Jegliche - entgeltliche oder unentgeltliche - Überlassung der Dienstleistungen an
Dritte
ist dem Auftraggeber untersagt. Das Diktat muss stets Bezug zu dem Auftraggeber
aufweisen.
(4) Die netsek GmbH sichert zu, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, dass die zuvor
genannten Dienstleistungen jederzeit im vertraglich vereinbarten Umfang erbracht
werden können. Sie sorgt unter anderem durch Qualitätssicherungsmaßnahmen dafür,
dass die Übermittlungsdienste und andere angebotene Dienstleistungen stets mit der
größten Sorgfalt ausgeführt werden. Gleichwohl kann nicht ausgeschlossen werden, dass
Diktate in Einzelfällen versehentlich unvollständig, inhaltlich unrichtig oder zeitlich
verzögert weitergeleitet werden. Für einen möglichst umfassenden Schutz vor den
hieraus ggf. resultierenden Schäden ist daher die ergänzende Mitwirkung des
Auftaggebers (§ 3 Absatz 9) unabdingbar.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Angebote der netsek GmbH über das Internet oder in anderer Form sind freibleibend und
unverbindlich. Der Leistungsumfang ist für die netsek GmbH nur dann verbindlich, wenn
dieser schriftlich zwischen dem Auftraggeber und der netsek GmbH vereinbart worden ist.
(2) Zum Vertragsabschluss bedarf es eines Auftrags des Auftraggebers sowie der
Auftragsbestätigung durch die netsek GmbH. Die netsek GmbH erteilt dem Auftraggeber
unverzüglich eine schriftliche Auftragsbestätigung. Diese erfolgt durch Zusendung per Email.
Die Auftragsbestätigung gilt als zugegangen, sobald der Auftraggeber von ihr
Kenntnis nehmen kann, generell mit Eingang auf dem Server, auf dem sich das E-Mail-
Account des Auftraggebers befindet. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme durch den
Auftraggeber kommt es nicht an. Der Auftraggeber erklärt bei Auftragserteilung über das
Internet der netsek GmbH zugleich sein Einverständnis mit diesen Geschäftsbedingungen.
Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen
wird hiermit widersprochen.
Mit Zugang der Auftragsbestätigung ist der jeweilige Einzelvertrag ( Auftrag )
geschlossen.
(3) Die in § 1 Ziffer (1) vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Zugang der
Auftragsbestätigung. Liegen zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle zur Ausführung der
Dienstleistung relevanten Daten vor, verlängert sich die Lieferzeit bis zur vollständigen
Vorlage aller relevanten Daten bei der netsek GmbH.
(4) Soweit nicht im Weiteren anderweitig bestimmt, ist die Auftragsbestätigung verbindlich
für den Gegenstand und den Umfang des Auftrages sowie für die Vergütung. Soweit die
tatsächlich zu erbringende Leistung vom Umfang von den bei Auftragserteilung
gemachten Angaben abweicht, gilt der tatsächliche Leistungsumfang als vereinbart.
(5) Die Leistungen der netsek GmbH erfolgen ausschließlich zur Unterstützung des
Auftraggebers in seinem Vorhaben, welches der Auftraggeber in alleiniger Verantwortung
durchführt. Die netsek GmbH übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der
Leistung keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis.
§ 3 Pflichten des Auftraggebers
(1) Die netsek GmbH erbringt die Leistungen entsprechend den Vertragsbedingungen der
derzeit gültigen DIN 5008 und 676, nach neuer Rechtschreibung und dem Stand der
Technik. Dies trifft insbesondere bei Transkriptionen zu. Eine ungenügende Aufnahmeoder
Sprachqualität führt zu Zeitverlust beim Transkribieren und zu Nacharbeiten. In
einem solchen Fall gilt die Regelung in § 2 Absatz 3 entsprechend. Die dadurch
verursachten Mehrkosten für einen höheren Zeitaufwand trägt der Auftraggeber.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei seinem Diktat Eigennamen, Fremdworte,
Fachausdrücke und ähnliche Besonderheiten entweder beim Diktat zu buchstabieren oder
diese schriftlich in der dafür vorgesehenen Mitteilungsfunktion niederzulegen. Die
Diktate sind außerdem verständlich, langsam und mit Satz- und sonstigen Zeichen zu
diktieren. Bei Beginn des Diktats ist die Art des Schriftstückes ( z.B. Brief, Gutachten,
Schriftsatz an Gericht o.ä. ) anzugeben. Adressen sind nach Erhalt der Word-datei selbst
einzustellen.
Falls aufgrund Nichtbeachtung dieser Vorgaben Mängel am hergestellten Dokument
entstehen, besteht kein Anspruch des Auftraggebers gegen die netsek GmbH.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen durch ihn oder
seine Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für die netsek GmbH
unentgeltlich, erbracht werden. Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind
wesentliche Pflichten.
(3) Daten, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch
einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Auftraggeber der netsek GmbH
alle aus der Benutzung dieser Daten entstehenden Schäden und stellt die netsek
GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei.
(4) Von allen der netsek GmbH übertragenen Daten behält der Auftraggeber Kopien, auf die
die netsek GmbH bei evtl. Datenverlust jederzeit zurückgreifen kann. Nach Erbringung der
Leistung ist die netsek GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber
erhaltenen Daten zu löschen.
(5) Erbringt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig
oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z.B.
Verzögerungen, Mehrkosten) vom Auftraggeber selbst zu tragen.
(6) Der Auftraggeber hat es zu vermeiden, dass im Rechts- und Geschäftsverkehr der
Eindruck entstehen kann, von ihm zu verantwortende Inhalte seien der netsek GmbH
zuzurechnen.
(7) Der Auftraggeber verpflichtet sich, seinen netsek-Account vor dem unbefugten
Zugang durch Dritte zu schützen, insbesondere die ihm zugewiesenen Passworte -
beispielsweise durch regelmäßige Änderung - zu sichern und durch angemessene
Maßnahmen vor Verlust zu schützen. Er verpflichtet sich weiter, sämtliche Änderungsaufträge
der netsek GmbH unverzüglich (per E-mail) mitzuteilen.
(8) Der Auftraggeber hat selbständig dafür Sorge zu tragen, dass die technischen
Einrichtungen, über die er Benachrichtigungen empfängt (Mobiltelefon,
Internetanschluss etc.) empfangsbereit sind.
(9) Sobald dem Auftraggeber Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sein Diktat durch
Mitarbeiter der netsek GmbH möglicherweise nicht, nicht vollständig oder unrichtig
bearbeitet worden ist (§ 1 Absatz 4), obliegt es dem Auftraggeber, in ihm zumutbaren
Umfang durch E-Mail diese Unklarheiten auszuräumen, um evtl. drohende Schäden zu
verhindern bzw. so gering wie möglich zu halten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die
Diktate solche Vorgänge betreffen, die erhebliche wirtschaftliche oder sonstige
Auswirkungen für den Geschäftsbetrieb des Auftraggebers oder dessen Vertragspartner
haben können.
Beanstandungen sind innerhalb einer Frist von 24 Stunden nach Erhalt der Word-datei
gegenüber der netsek GmbH anzuzeigen. Bei Nichteinhaltung dieser Anzeigefrist sind
Ansprüche ausgeschlossen.
§ 4 Leistungsentgelt
(1) Alle Preise verstehen sich in EURO (€) inkl. Mehrwertsteuer, soweit nicht etwas anderes
ausdrücklich angegeben ist. Das Leistungsentgelt für die Dienstleistungen richtet sich nach
dem jeweils vertraglich vereinbarten Tarif. Es gilt das jeweils aktuelle Preisverzeichnis der
netsek GmbH.
(2) Die Leistungsentgelte für die Lieferung von Hardware und für erbrachte Serviceleistungen
werden nach dem tatsächlich entstehenden Zeit- und Materialaufwand berechnet.
Angefangene Zeiteinheiten werden jeweils zur vollen Zeiteinheit aufgerundet.
(3) Für sämtliche nachträgliche Korrekturen oder Änderungen seitens des Auftraggebers von
bereits erledigten Aufträgen gilt das zum jeweiligen Zeitpunkt sich aus der aktuellen
Preisliste ergebende Leistungsentgelt. Bei unwesentlichen Mängeln seitens der netsek
GmbH ist § 6 Absatz 7 zu beachten.
(4) Die Leistungsentgelte für die erbrachte Dienstleistung und für die Lieferung der Soft und/
oder Hardware werden mit Rechnungsstellung fällig.
(5) Die netsek GmbH stellt dem Auftraggeber jeweils bis zum dritten Werktag eines Monats
für die im vorhergehenden Monat erbrachten Dienstleistungen eine Rechnung, aus der
auch die Einzelentgelte ersichtlich sind. Der Rechnungsversand erfolgt per e-mail.
(6) Der Auftraggeber verpflichtet sich, der netsek GmbH bei Vertragsschluss eine
Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren von einem von ihm zu benennenden
Girokonto zu erteilen. Das Leistungsentgelt wird jeweils monatlich unmittelbar nach
Fälligkeit und Zusendung der Rechnung mittels Lastschrift eingezogen. Ist die
Durchführung des Lastschriftverfahrens von einem Girokonto nicht möglich (z.B. bei
Auftraggebern mit Sitz im Ausland), verpflichtet sich der Auftraggeber, eine
Einzugsermächtigung von einem Kreditkartenkonto zu erteilen bzw. - falls auch dies
nicht möglich ist - den Rechnungsbetrag unverzüglich nach Rechnungserhalt auf eigene
Kosten zu überweisen.
(7) Kann eine Lastschrift mangels Deckung des Kontos nicht ausgeführt werden oder
veranlasst der Auftraggeber eine Rücklastschrift, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist (§
5 Absatz 3), wird für die hierfür entstehenden Kosten ein pauschaler Aufwendungsersatz
in Höhe von jeweils € 15.- fällig. Dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich gestattet, den
Nachweis zu führen, dass ein entsprechender Schaden überhaupt nicht entstanden oder
wesentlich niedriger als diese Pauschale ist.
(8) In besonderen Ausnahmefällen (z.B. fehlende Einzugsermächtigung von einem Girooder
Kreditkartenkonto) ist die netsek GmbH berechtigt, zur Sicherung ihrer
Leistungsentgeltansprüche die Stellung einer angemessenen Kaution bis zum Dreifachen
des zu erwartenden monatlichen Leistungsentgelts zu verlangen. Ein Anspruch auf
Verzinsung der Kaution besteht nicht. Bei Wegfall des Sicherungsgrundes wird die
Kaution auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich zurückgezahlt.
§ 5 Einwendungen gegen die Berechnung des Leistungsentgelts
(1) Der Auftraggeber hat Einwendungen gegen die Berechnung des Leistungsentgelts
unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu erheben und nachvollziehbar zu erklären, gegen
welche einzelnen Rechnungsposten sich die Einwendungen richten.
(2) Die netsek GmbH verpflichtet sich, unverzüglich die Berechtigung der Einwendungen zu
prüfen und per E-mail Stellung zu nehmen. Verlangt der Auftraggeber eine Einzelaufstellung der im Abrechnungszeitraum erbrachten Leistungen, so erteilt die netsek
GmbH dem Auftraggeber eine solche Aufstellung der umstrittenen Dienstleistungsgruppe,
wenn dies zur Klärung des Sachverhalts beitragen kann.
(3) Die Erhebung von Einwendungen hat keinen Einfluss auf die Fälligkeit (§ 4 Absatz 6) des
Leistungsentgelts, solange die netsek GmbH die Einwendungen nicht als berechtigt
anerkennt. Sie berechtigt den Auftraggeber insbesondere nicht, die Rücklastschrift bereits
eingezogener Beträge zu veranlassen.
(4) Erkennt die netsek GmbH die Einwendungen ganz oder teilweise an, so werden dem
Auftraggeber die hierauf entfallenden Beträge unverzüglich durch Überweisung auf das
Konto des Auftraggebers zurückerstattet.
(5) Erkennt die netsek GmbH die Einwendungen nicht an, so steht dem Auftraggeber ein
Zurückbehaltungsrecht allenfalls in der Höhe zu, in der er einzelne Rechnungsposten
gerügt hat.
§ 6 Haftung
(1) Gewährleistungsansprüche beschränken sich auf die Beseitigung von Mängeln. Tritt ein
Mangel auf, so ist dieser der netsek GmbH unverzüglich nach Erhalt des Diktats unter
genauer Angabe der einzelnen Beanstandungen mitzuteilen und nachvollziehbar zu
erklären. Auf § 3 Absatz 9 und § 6 Absatz 7 wird hingewiesen.
(2) An der erbrachten Leistung dürfen keine Veränderungen vorgenommen worden sein, sonst
entfällt der Gewährleistungsanspruch. Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung oder
Ersatzleistung beschränkt. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzleistung ist der
Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Preises zu
verlangen. Sollte aus zeitlichen Gründen (z.B. wegen Einhaltung einer Frist des
Auftraggebers gegenüber Dritten), die der Auftraggeber genau und nachvollziehbar
darzulegen hat, eine Nachbesserung oder Ersatzleistung nicht mehr möglich sein, kann der
Auftraggeber nur eine Minderung des Preises verlangen.
(3) Die netsek GmbH haftet für Vermögensschäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur
dann, wenn sie oder ihre Mitarbeiter die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht haben oder der Schaden auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalspflichten) beruht. Bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalspflichten
beschränkt sich die Haftung der netsek GmbH auf die nach dem Vertragsverhältnis
typischen und vorhersehbaren Schäden und ist auf einen Betrag von € 1.000.- begrenzt.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die
netsek GmbH auch im Fall der einfachen Fahrlässigkeit. Alle darüber hinausgehenden
Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen.
(4) Die Haftung der netsek GmbH für Vermögensschäden, die auf Übermittlungsfehlern
zwischen Auftraggebern bzw. ihren Kunden und Mitarbeitern der netsek GmbH beruhen,
ist insbesondere ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber nicht seinerseits seiner
Obliegenheit zur Schadensvermeidung bzw. -minderung (§ 3 Absatz 9) nachgekommen ist
und/oder Änderungsaufträge auf anderen als dem in § 10 Absatz 4 genannten
Kommunikationsweg übermittelt hat.
(5) Die Haftung der netsek GmbH für Schäden, die durch Ausfall, Beeinträchtigung oder die
fehlerhafte Bedienung von Anlagen und Einrichtungen Dritter - insbesondere von
Telekommunikationsdiensteanbietern wie die Deutsche Telekom AG oder Anbietern von
SMS-Dienstleistungen – oder durch höhere Gewalt verursacht werden, ist ausgeschlossen,
sofern nicht im Einzelfall grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird.
Insbesondere haftet die netsek GmbH nicht für Verzögerungen bei der Übermittlung von
Diktaten oder Mitteilungen (z.B. SMS) infolge eines (Mit-)Verschuldens des
Auftraggebers.
(6) Die netsek GmbH kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass sie nicht in Einzelfällen
durch höhere Gewalt oder Verschulden Dritter - beispielsweise durch Stromausfall - an
der (rechtzeitigen) Erbringung ihrer Dienstleistungen gehindert wird. Sie verpflichtet sich
in diesem Fall, sämtliche ihr technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu
ergreifen, diesen Hinderungsgrund alsbald zu beseitigen. Die netsek GmbH haftet nur für
die ordnungsgemäße Absendung der Daten. Verlust, Verstümmelung oder Verfälschung
der Daten bei der Übertragung sind alleiniges Risiko des Auftraggebers, soweit sie nicht
auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der netsek GmbH beruhe.
(7) Unwesentliche Mängel (z.B. versehentlich unterschlagene Buchstaben;
Rechtschreibfehler, Formatierungen) können vom Auftraggeber nicht gerügt werden und
sind aufgrund des geringen Zeit- und Arbeitsaufwands von diesem selbst zu korrigieren.
Ansonsten gilt für nachträgliche Korrekturen § 4 Absatz 3. Ist der Auftraggeber der
Auffassung, dass es sich um einen wesentlichen Mangel handelt, hat er dies der netsek
GmbH unverzüglich mitzuteilen. Mängel, die nicht mehr als 5 % der Anschläge der
word-datei betreffen, beeinträchtigen vereinbarungsgemäß die nach dem Vertrag
vorausgesetzte Verwendung nicht.
(8) Für Mängel an der dem Auftraggeber veräußerten Hard- und Software gelten Absatz 1 bis
6 entsprechend.
§ 7 Widerrufsrecht
(1) Der Auftraggeber kann seine Vertragserklärung gemäss § 312 d BGB in Verbindung mit §
355 BGB innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang (§ 2 Absatz 2) der
Auftragsbestätigung, ohne Angaben von Gründen in Textform durch E-Mail widerrufen.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs
innerhalb der Frist. Der Widerruf ist zu richten an: „info@netsek.net“.
(2) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen ohne
Zurückbehaltung von Abschriften, Kopien oder sonstigen gespeicherten Daten
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der
Auftraggeber der netsek GmbH die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder
nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, hat der Auftraggeber der netsek GmbH
insoweit Wertersatz leisten.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die netsek GmbH mit der Ausführung der Leistung vor
Ablauf der Widerrufsfrist mit Zustimmung des Auftraggebers begonnen hat; spätestens
jedoch drei Monate nach Vertragsschluss.
(4) Die netsek GmbH ist berechtigt, die Ausführung der Leistung auch vor Ablauf der
Widerrufsfrist nach Absatz (1) zu beginnen. Der Auftraggeber stimmt einer sofortigen
Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zu.
(5) Der Auftraggeber ist auch nach Erlöschen des Widerrufsrechts nach Absatz (3) berechtigt,
den Auftrag jederzeit zu stornieren. In diesem Fall hat er jedoch die bis zur Stornierung
entstandenen Kosten zu erstatten und die bereits angefertigten Teile des Textes zu
bezahlen.
§ 8 Ablehnung von Aufträgen
(1). Die netsek GmbH ist berechtigt, Aufträge auch nach Erteilung einer
Auftragsbestätigung zurückzuweisen und die Bearbeitung abzulehnen, falls sich zu
Beginn oder während der Bearbeitung zeigt, dass hier verfassungsfeindliche,
gesetzeswidrige, beleidigende, politisch radikale, ausländerfeindliche oder sonstige
unzumutbare Texte erstellt werden sollen.
(2) Bei berechtigtem Abbruch der Bearbeitung nach Absatz 1 bleibt der Auftraggeber zur
Bezahlung der angefallenen Vergütung verpflichtet.
§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Der Auftraggeber wird hiermit gemäss § 33 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
davon unterrichtet, dass die netsek GmbH personenbezogene Daten in maschinell lesbarer
Form und für Aufgaben, die sich aus diesem Vertrag ergeben, maschinell bearbeitet.
(2) Die netsek GmbH ist stets um die Einhaltung aller datenschutzrechtlicher Bestimmungen
bemüht. Sie hat Mitarbeiter und Dritte, deren sie sich bei der Abwicklung dieses Vertrages
bedient, auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet und die nach § 9 BDSG
erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um die
Ausführung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten.
(3) Die netsek GmbH ist berechtigt, Teilnehmerdaten unter Beachtung der Regelungen des §
28 BDSG offen zu legen, soweit sie sich bei der Durchführung dieses Vertrages Dritter
bedient. Gleiches gilt, soweit die Offenlegung zur Erkennung, Eingrenzung oder
Beseitigung von Störungen oder Fehlern in Datenverarbeitungsanlagen des
Auftragnehmers oder der vorgenannten Dritten notwendig ist.
(4) Die netsek GmbH ist stets bemüht, die ihm überlassenen Daten sowohl beim Datentransfer
als auch bei der Datenverarbeitung vor dem unberechtigten Zugriff Dritter und der
Beeinträchtigung durch Viren oder Sabotageprogramme zu schützen. Ein absoluter Schutz
kann jedoch nach dem heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden. Der
Auftraggeber wird auf das in diesem Zusammenhang verbleibende Risiko hierdurch
ausdrücklich hingewiesen. § 6 gilt entsprechend.
(5) Der Auftraggeber und die netsek GmbH sind einander zur vertraulichen Behandlung
sämtlicher Unterlagen und Informationen verpflichtet, welche ausdrücklich als vertraulich
bezeichnet oder offensichtlich erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind. Diese
Verpflichtungen sind etwaigen Mitarbeitern und Dritten gleichfalls aufzuerlegen.
§ 10 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
(1) Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist München Erfüllungsort für Zahlung,
Erbringung der Dienstleistung und Lieferung. Gerichtsstand ist München. Hat der
Auftraggeber seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht in der Bundesrepublik Deutschland,
so ist Gerichtsstand Berlin-Schöneberg. Die netsek GmbH ist jedoch auch berechtigt, das
für den Auftraggeber zuständige Wohnsitzgericht anzurufen.
(2) Für die Rechtsbeziehung zwischen der netsek GmbH und dem Auftraggeber gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt - soweit nichts anderes
vereinbart ist - auch für die Bestimmung von Tageszeiten, Feiertagen oder sonstigen
zeitlichen oder räumlichen Faktoren.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame oder
undurchführbare Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen
Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Sämtliche Willenserklärungen beider Vertragsparteien, insbesondere auch Mitteilungen,
Beanstandungen und sonstige Erklärungen, haben ausschließlich auf dem elektronischen
Weg per e-mail zu erfolgen. Erklärungen in anderer Form, z.B. telefonisch, telefax,
Postweg sind nur wirksam, wenn sie anschließend unverzüglich per e-mail bestätigt (
wiederholt ) werden.