Präambel
Die
netsek GmbH erbringt
Dienstleistungen gemäss jeweils
aktueller
Preisliste, die ein besonderes
Vertrauensverhältnis zwischen den
Vertragsparteien erfordert.
Um dem Rechnung zu tragen und die aus
dem
Vertrag resultierenden Rechte und
Pflichten
beider
Seiten möglichst umfassend zu definieren
und
transparent zu machen, aber auch, um die
für
einen reibungslosen Ablauf der
tatsächlichen
Abwicklung notwendigen Verfahrensabläufe
festzuhalten, gelten ausschließlich die
nachfolgenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen (auch
für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
selbst wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich
vereinbart werden):
§
1
Leistungsumfang
(1)
Die netsek GmbH ist
ein Internet-Sekretariat und erbringt
Sekretariatsdienstleistungen
entsprechend
dem vom Auftraggeber gewählten Angebot
und
in
Absprache mit diesem.
Soweit eine Absprache in Einzelfällen
nicht
möglich ist, erbringt die netsek GmbH
ihre
Dienstleistungen so, wie es dem
mutmaßlichen
Willen des Auftraggebers entspricht. Der
Auftraggeber diktiert einen Text,
versendet
sein Diktat per E-Mail an die netsek
GmbH
und
erhält binnen 24 Stunden (an Wochenenden
und
Feiertagen 48 Stunden) das Diktat
geschrieben
als Word-Datei per E-Mail zurück. Bei
Eingang des Diktats bei der netsek GmbH
zwischen 19.00
abends und 07.00 früh berechnet sich die
Erfüllungszeit ab 07.00 früh des
Folgetages
bzw.
des angefangenen Tages. § 2 Absatz. 3
bleibt
unberührt.
Diese Fertigstellungszusage gilt nicht
für
Interviews, wissenschaftliche und
fremdsprachige
Texte.
(2)
Zu den
Sekretariatsdienstleistungen der netsek
GmbH
gehören - im
notwendigen zeitlichen Umfang und zu den
jeweils vereinbarten Einzelpreisen -
insbesondere:
1. Die Einrichtung einer Zugangskennung,
um
das Diktat versenden zu können;
2. Hat der Auftraggeber trotz eines
Computers mit Internetzugang nicht die
Möglichkeit
digital zu diktieren (z.B. mit Digitales
Diktat ®), wird durch einen Techniker
des
Serviceteams die Soft – und/oder
Hardware
für das Digitale Diktat ® geliefert und
installiert. Die Preisberechnung erfolgt
nach der jeweils aktuellen Preisliste,
die
ebenfalls zum Vertragsgegenstand wird.
Die
netsek GmbH bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung Eigentümerin der Hardware und
Inhaberin sämtlicher Rechte an der
Software;
3. Die Einrichtung einer
Benachrichtigungsfunktion per SMS
und/oder
per E-mail, mit der der
Auftraggeber über geschriebene und an
ihn
gesendete Diktate benachrichtigt wird;
4. Die Einrichtung eines
E-mail-Postfaches,
das über ein Web-Interface nach Eingabe
eines
durch die netsek GmbH zugeteilten und
später
vom Auftraggeber abänderbaren Passwortes
abrufbar ist. Hierüber werden sämtliche
eingehenden und ausgehenden Diktate
verfügbar
gehalten.
(3).
Jegliche -
entgeltliche oder unentgeltliche -
Überlassung der
Dienstleistungen an Dritte ist dem
Auftraggeber untersagt. Das Diktat muss
stets Bezug zu
dem Auftraggeber aufweisen.
(4)
Die netsek GmbH
sichert zu, alle angemessenen Maßnahmen
zu
ergreifen,
dass die zuvor genannten
Dienstleistungen
jederzeit im vertraglich vereinbarten
Umfang
erbracht werden können. Sie sorgt unter
anderem durch
Qualitätssicherungsmaßnahmen
dafür,
dass die Übermittlungsdienste und andere
angebotene Dienstleistungen stets mit
der
größten
Sorgfalt ausgeführt werden. Gleichwohl
kann
nicht ausgeschlossen werden, dass
Diktate in
Einzelfällen versehentlich
unvollständig,
inhaltlich unrichtig oder zeitlich
verzögert
weitergeleitet werden. Für einen
möglichst
umfassenden Schutz vor den hieraus ggf.
resultierenden Schäden ist daher die
ergänzende Mitwirkung des Auftaggebers
(§ 3
Absatz 9)
unabdingbar.
§
2
Vertragsabschluss
(1)
Angebote der netsek
GmbH über das Internet oder in anderer
Form
sind
freibleibend und unverbindlich. Der
Leistungsumfang ist für die netsek GmbH
nur
dann
verbindlich, wenn dieser schriftlich
zwischen dem Auftraggeber und der netsek
GmbH
vereinbart worden ist.
(2)
Zum Vertragsabschluss
bedarf es eines Auftrags des
Auftraggebers
sowie der
Auftragsbestätigung durch die netsek
GmbH.
Die netsek GmbH erteilt dem Auftraggeber
unverzüglich eine schriftliche
Auftragsbestätigung. Diese erfolgt durch
Zusendung per Email.
Die Auftragsbestätigung gilt als
zugegangen,
sobald der Auftraggeber von ihr
Kenntnis nehmen kann, generell mit
Eingang
auf dem Server, auf dem sich das E-Mail-
Account
des Auftraggebers befindet. Auf die
tatsächliche Kenntnisnahme durch den
Auftraggeber kommt
es nicht an. Der Auftraggeber erklärt
bei
Auftragserteilung über das Internet der
netsek
GmbH zugleich sein Einverständnis mit
diesen
Geschäftsbedingungen.
Gegenbestätigungen des Auftraggebers
unter
Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen
wird
hiermit widersprochen.
Mit Zugang der Auftragsbestätigung ist
der
jeweilige Einzelvertrag ( Auftrag )
geschlossen.
(3)
Die in § 1 Ziffer (1)
vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem
Zugang
der
Auftragsbestätigung. Liegen zu diesem
Zeitpunkt noch nicht alle zur Ausführung
der
Dienstleistung relevanten Daten vor,
verlängert sich die Lieferzeit bis zur
vollständigen
Vorlage aller relevanten Daten bei der
netsek GmbH.
(4)
Soweit nicht im
Weiteren anderweitig bestimmt, ist die
Auftragsbestätigung verbindlich für den
Gegenstand und den Umfang des Auftrages
sowie für
die Vergütung. Soweit die tatsächlich zu
erbringende Leistung vom Umfang von den
bei
Auftragserteilung gemachten Angaben
abweicht, gilt der tatsächliche
Leistungsumfang als
vereinbart.
(5)
Die Leistungen der
netsek GmbH erfolgen ausschließlich zur
Unterstützung des
Auftraggebers in seinem Vorhaben,
welches
der Auftraggeber in alleiniger
Verantwortung
durchführt. Die netsek GmbH übernimmt im
Zusammenhang mit der Erbringung der
Leistung
keine
Verantwortung für ein bestimmtes
Ergebnis.
§
3
Pflichten des
Auftraggebers
(1)
Die netsek GmbH
erbringt die Leistungen entsprechend den
Vertragsbedingungen der derzeit gültigen
DIN
5008 und 676, nach neuer Rechtschreibung
und
dem Stand der Technik. Dies trifft
insbesondere bei Transkriptionen zu.
Eine
ungenügende
Aufnahmeoder Sprachqualität führt zu
Zeitverlust beim Transkribieren und zu
Nacharbeiten. In
einem solchen Fall gilt die Regelung in
§ 2
Absatz 3 entsprechend. Die dadurch
verursachten
Mehrkosten für einen höheren Zeitaufwand
trägt der Auftraggeber.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei
seinem Diktat Eigennamen, Fremdworte,
Fachausdrücke und ähnliche
Besonderheiten
entweder beim Diktat zu buchstabieren
oder
diese
schriftlich in der dafür vorgesehenen
Mitteilungsfunktion niederzulegen. Die
Diktate sind
außerdem verständlich, langsam und mit
Satz-
und sonstigen Zeichen zu diktieren. Bei
Beginn
des Diktats ist die Art des
Schriftstückes (
z.B. Brief, Gutachten, Schriftsatz an
Gericht
o.ä. ) anzugeben. Adressen sind nach
Erhalt
der Word-datei selbst einzustellen.
Falls aufgrund Nichtbeachtung dieser
Vorgaben Mängel am hergestellten
Dokument
entstehen,
besteht kein Anspruch des Auftraggebers
gegen die netsek GmbH.
(2)
Der Auftraggeber
stellt sicher, dass alle erforderlichen
Mitwirkungen
durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen
rechtzeitig, im erforderlichen Umfang
und
für die
netsek GmbH unentgeltlich, erbracht
werden.
Die Mitwirkungspflichten des
Auftraggebers
sind
wesentliche Pflichten.
(3)
Daten, die der
Auftraggeber zur Verfügung stellt,
müssen
inhaltlich
und technisch einwandfrei sein. Ist dies
nicht der Fall, so ersetzt der
Auftraggeber
der
netsek GmbH alle aus der Benutzung
dieser
Daten entstehenden Schäden und stellt
die
netsek
GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei.
(4)
Von allen der netsek
GmbH übertragenen Daten behält der
Auftraggeber
Kopien, auf die die netsek GmbH bei
evtl.
Datenverlust jederzeit zurückgreifen
kann.
Nach
Erbringung der Leistung ist die netsek
GmbH
berechtigt, aber nicht verpflichtet, die
vom
Auftraggeber erhaltenen Daten zu
löschen.
(5)
Erbringt der
Auftraggeber eine erforderliche
Mitwirkungsleistung
nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in
der
vereinbarten Weise, so sind die hieraus
entstehenden Folgen (z.B. Verzögerungen,
Mehrkosten) vom Auftraggeber selbst zu
tragen.
(6)
Der Auftraggeber hat
es zu vermeiden, dass im Rechts- und
Geschäftsverkehr der Eindruck entstehen
kann, von ihm zu verantwortende Inhalte
seien der
netsek GmbH zuzurechnen.
(7)
Der Auftraggeber
verpflichtet sich, seinen netsek-Account
vor
dem
unbefugten
Zugang durch Dritte zu schützen,
insbesondere die ihm zugewiesenen
Passworte
-
beispielsweise durch regelmäßige
Änderung -
zu sichern und durch angemessene
Maßnahmen
vor
Verlust zu schützen. Er verpflichtet
sich
weiter, sämtliche Änderungsaufträge der
netsek
GmbH unverzüglich (per E-mail)
mitzuteilen.
(8)
Der Auftraggeber hat
selbständig dafür Sorge zu tragen, dass
die
technischen
Einrichtungen, über die er
Benachrichtigungen empfängt
(Mobiltelefon,
Internetanschluss etc.) empfangsbereit
sind.
(9)
Sobald dem
Auftraggeber Anhaltspunkte dafür
vorliegen,
dass sein
Diktat durch Mitarbeiter der netsek GmbH
möglicherweise nicht, nicht vollständig
oder
unrichtig bearbeitet worden ist (§ 1
Absatz
4), obliegt es dem Auftraggeber, in ihm
zumutbaren Umfang durch E-Mail diese
Unklarheiten auszuräumen, um evtl.
drohende
Schäden zu
verhindern bzw. so gering wie möglich zu
halten. Dies gilt insbesondere dann,
wenn
die
Diktate solche Vorgänge betreffen, die
erhebliche wirtschaftliche oder sonstige
Auswirkungen
für den Geschäftsbetrieb des
Auftraggebers
oder dessen Vertragspartner haben
können.
Beanstandungen sind innerhalb einer
Frist
von 24 Stunden nach Erhalt der
Word-datei
gegenüber der netsek GmbH anzuzeigen.
Bei
Nichteinhaltung dieser Anzeigefrist sind
Ansprüche
ausgeschlossen.
§
4
Leistungsentgelt
(1)
Alle Preise verstehen
sich in EURO (€) inkl. Mehrwertsteuer,
soweit
nicht etwas anderes ausdrücklich
angegeben
ist. Das Leistungsentgelt für die
Dienstleistungen richtet sich nach dem
jeweils vertraglich vereinbarten Tarif.
Es
gilt das
jeweils aktuelle Preisverzeichnis der
netsek
GmbH.
(2)
Die Leistungsentgelte
für die Lieferung von Hardware und für
erbrachte Serviceleistungen werden nach
dem
tatsächlich entstehenden Zeit- und
Materialaufwand berechnet.
Angefangene Zeiteinheiten werden jeweils
zur
vollen Zeiteinheit aufgerundet.
(3)
Für sämtliche
nachträgliche Korrekturen oder
Änderungen
seitens des
Auftraggebers von bereits erledigten
Aufträgen gilt das zum jeweiligen
Zeitpunkt
sich aus
der aktuellen Preisliste ergebende
Leistungsentgelt. Bei unwesentlichen
Mängeln
seitens der
netsek GmbH ist § 6 Absatz 7 zu
beachten.
(4)
Die Leistungsentgelte
für die erbrachte Dienstleistung und für
die
Lieferung der Soft und/ oder Hardware
werden
mit Rechnungsstellung fällig.
(5)
Die netsek GmbH
stellt dem Auftraggeber jeweils bis zum
dritten
Werktag eines Monats für die im
vorhergehenden Monat erbrachten
Dienstleistungen eine
Rechnung, aus der auch die
Einzelentgelte
ersichtlich sind. Der Rechnungsversand
erfolgt per
e-mail.
(6)
Der Auftraggeber
verpflichtet sich, der netsek GmbH bei
Vertragsschluss eine
Einzugsermächtigung im
Lastschriftverfahren
von einem von ihm zu benennenden
Girokonto zu erteilen. Das
Leistungsentgelt
wird jeweils monatlich unmittelbar nach
Fälligkeit und Zusendung der Rechnung
mittels Lastschrift eingezogen. Ist die
Durchführung des Lastschriftverfahrens
von
einem Girokonto nicht möglich (z.B. bei
Auftraggebern mit Sitz im Ausland),
verpflichtet sich der Auftraggeber, eine
Einzugsermächtigung von einem
Kreditkartenkonto zu erteilen bzw. -
falls
auch dies nicht
möglich ist - den Rechnungsbetrag
unverzüglich nach Rechnungserhalt auf
eigene
Kosten zu
überweisen.
(7)
Kann eine Lastschrift
mangels Deckung des Kontos nicht
ausgeführt
werden oder veranlasst der Auftraggeber
eine
Rücklastschrift, obwohl er hierzu nicht
berechtigt ist (§ 5 Absatz 3), wird für
die
hierfür entstehenden Kosten ein
pauschaler
Aufwendungsersatz in Höhe von jeweils €
15.-
fällig. Dem Auftraggeber bleibt es
ausdrücklich
gestattet, den Nachweis zu führen, dass
ein
entsprechender Schaden überhaupt nicht
entstanden oder wesentlich niedriger als
diese Pauschale ist.
(8)
In besonderen
Ausnahmefällen (z.B. fehlende
Einzugsermächtigung von
einem Girooder Kreditkartenkonto) ist
die
netsek GmbH berechtigt, zur Sicherung
ihrer
Leistungsentgeltansprüche die Stellung
einer
angemessenen Kaution bis zum Dreifachen
des
zu
erwartenden monatlichen
Leistungsentgelts zu
verlangen. Ein Anspruch auf Verzinsung
der
Kaution besteht nicht. Bei Wegfall des
Sicherungsgrundes wird die Kaution auf
Verlangen des
Auftraggebers unverzüglich
zurückgezahlt.
§
5
Einwendungen
gegen die Berechnung des
Leistungsentgelts
(1)
Der Auftraggeber hat
Einwendungen gegen die Berechnung des
Leistungsentgelts unverzüglich nach
Erhalt
der Rechnung zu erheben und
nachvollziehbar
zu
erklären, gegen welche einzelnen
Rechnungsposten sich die Einwendungen
richten.
(2)
Die netsek GmbH
verpflichtet sich, unverzüglich die
Berechtigung der
Einwendungen zu prüfen und per E-mail
Stellung zu nehmen. Verlangt der
Auftraggeber eine
Einzelaufstellung der im
Abrechnungszeitraum
erbrachten Leistungen, so erteilt die
netsek
GmbH dem Auftraggeber eine solche
Aufstellung der umstrittenen
Dienstleistungsgruppe, wenn
dies zur Klärung des Sachverhalts
beitragen
kann.
(3)
Die Erhebung von
Einwendungen hat keinen Einfluss auf die
Fälligkeit
(§ 4 Absatz 6) des Leistungsentgelts,
solange die netsek GmbH die Einwendungen
nicht als
berechtigt anerkennt. Sie berechtigt den
Auftraggeber insbesondere nicht, die
Rücklastschrift bereits eingezogener
Beträge
zu veranlassen.
(4)
Erkennt die netsek
GmbH die Einwendungen ganz oder
teilweise
an, so
werden dem Auftraggeber die hierauf
entfallenden Beträge unverzüglich durch
Überweisung auf
das Konto des Auftraggebers
zurückerstattet.
(5)
Erkennt die netsek
GmbH die Einwendungen nicht an, so steht
dem
Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht
allenfalls in der Höhe zu, in der er
einzelne
Rechnungsposten gerügt hat.
§
4
Leistungsentgelt
(1)
Gewährleistungsansprüche beschränken
sich
auf die Beseitigung von
Mängeln. Tritt ein Mangel auf, so ist
dieser
der netsek GmbH unverzüglich nach Erhalt
des
Diktats unter genauer Angabe der
einzelnen
Beanstandungen mitzuteilen und
nachvollziehbar zu
erklären. Auf § 3 Absatz 9 und § 6
Absatz 7
wird hingewiesen.
(2)
An der erbrachten
Leistung dürfen keine Veränderungen
vorgenommen
worden sein, sonst entfällt der
Gewährleistungsanspruch. Die
Gewährleistung
ist auf
Nachbesserung oder Ersatzleistung
beschränkt. Bei fehlgeschlagener
Nachbesserung oder
Ersatzleistung ist der Auftraggeber
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder
eine
Minderung des Preises zu verlangen.
Sollte
aus zeitlichen Gründen (z.B. wegen
Einhaltung
einer Frist des Auftraggebers gegenüber
Dritten), die der Auftraggeber genau und
nachvollziehbar darzulegen hat, eine
Nachbesserung oder Ersatzleistung nicht
mehr
möglich
sein, kann der Auftraggeber nur eine
Minderung des Preises verlangen.
(3)
Die netsek GmbH
haftet für Vermögensschäden - gleich aus
welchem
Rechtsgrund - nur dann, wenn sie oder
ihre
Mitarbeiter die Schäden vorsätzlich oder
grob
fahrlässig verursacht haben oder der
Schaden
auf der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalspflichten)
beruht. Bei einfach fahrlässiger
Verletzung
von
Kardinalspflichten beschränkt sich die
Haftung der netsek GmbH auf die nach dem
Vertragsverhältnis typischen und
vorhersehbaren Schäden und ist auf einen
Betrag von €
1.000.- begrenzt. Für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der
Gesundheit
haftet die netsek GmbH auch im Fall der
einfachen Fahrlässigkeit. Alle darüber
hinausgehenden Schadensersatzansprüche
werden ausgeschlossen.
(4)
Die Haftung der
netsek GmbH für Vermögensschäden, die
auf
Übermittlungsfehlern zwischen
Auftraggebern
bzw. ihren Kunden und Mitarbeitern der
netsek
GmbH beruhen, ist insbesondere
ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber
nicht
seinerseits
seiner Obliegenheit zur
Schadensvermeidung
bzw. -minderung (§ 3 Absatz 9)
nachgekommen
ist
und/oder Änderungsaufträge auf anderen
als
dem in § 10 Absatz 4 genannten
Kommunikationsweg
übermittelt hat.
(5)
Die Haftung der
netsek GmbH für Schäden, die durch
Ausfall,
Beeinträchtigung oder die fehlerhafte
Bedienung von Anlagen und Einrichtungen
Dritter -
insbesondere von
Telekommunikationsdiensteanbietern wie
die
Deutsche Telekom AG oder
Anbietern von SMS-Dienstleistungen –
oder
durch höhere Gewalt verursacht werden,
ist
ausgeschlossen, sofern nicht im
Einzelfall
grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
nachgewiesen
wird. Insbesondere haftet die netsek
GmbH
nicht für Verzögerungen bei der
Übermittlung
von
Diktaten oder Mitteilungen (z.B. SMS)
infolge eines (Mit-)Verschuldens des
Auftraggebers.
(6)
Die netsek GmbH kann
keine Gewähr dafür übernehmen, dass sie
nicht in
Einzelfällen durch höhere Gewalt oder
Verschulden Dritter - beispielsweise
durch
Stromausfall - an der (rechtzeitigen)
Erbringung ihrer Dienstleistungen
gehindert
wird. Sie
verpflichtet sich in diesem Fall,
sämtliche
ihr technisch möglichen und zumutbaren
Maßnahmen
zu ergreifen, diesen Hinderungsgrund
alsbald
zu beseitigen. Die netsek GmbH haftet
nur
für
die ordnungsgemäße Absendung der Daten.
Verlust, Verstümmelung oder Verfälschung
der
Daten
bei der Übertragung sind alleiniges
Risiko
des Auftraggebers, soweit sie nicht auf
grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der
netsek GmbH beruhe.
(7)
Unwesentliche Mängel
(z.B. versehentlich unterschlagene
Buchstaben;
Rechtschreibfehler, Formatierungen)
können
vom Auftraggeber nicht gerügt werden und
sind
aufgrund des geringen Zeit- und
Arbeitsaufwands von diesem selbst zu
korrigieren. Ansonsten
gilt für nachträgliche Korrekturen § 4
Absatz 3. Ist der Auftraggeber der
Auffassung, dass
es sich um einen wesentlichen Mangel
handelt, hat er dies der netsek GmbH
unverzüglich
mitzuteilen. Mängel, die nicht mehr als
5 %
der Anschläge der word-datei betreffen,
beeinträchtigen vereinbarungsgemäß die
nach
dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung
nicht.
(8)
Für Mängel an der dem
Auftraggeber veräußerten Hard- und
Software
gelten Absatz 1 bis 6 entsprechend.
§
7
Widerrufsrecht
(1)
Der Auftraggeber kann
seine Vertragserklärung gemäss § 312 d
BGB
in
Verbindung mit § 355 BGB innerhalb einer
Frist von zwei Wochen nach Zugang (§ 2
Absatz 2)
der Auftragsbestätigung, ohne Angaben
von
Gründen in Textform durch E-Mail
widerrufen.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt
die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs
innerhalb der Frist. Der Widerruf ist zu
richten an: „[email protected]“.
(2)
Im Falle eines
wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
empfangenen
Leistungen ohne Zurückbehaltung von
Abschriften, Kopien oder sonstigen
gespeicherten Daten
zurückzugewähren und ggf. gezogene
Nutzungen
(z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der
Auftraggeber der netsek GmbH die
empfangene
Leistung ganz oder teilweise nicht oder
nur
in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren,
hat
der Auftraggeber der netsek GmbH
insoweit
Wertersatz leisten.
(3)
Das Widerrufsrecht
erlischt, wenn die netsek GmbH mit der
Ausführung
der Leistung vor Ablauf der
Widerrufsfrist
mit Zustimmung des Auftraggebers
begonnen
hat;
spätestens jedoch drei Monate nach
Vertragsschluss.
(4)
Die netsek GmbH ist
berechtigt, die Ausführung der Leistung
auch
vor
Ablauf der Widerrufsfrist nach Absatz
(1) zu
beginnen. Der Auftraggeber stimmt einer
sofortigen Ausführung vor Ablauf der
Widerrufsfrist ausdrücklich zu.
(5)
Der Auftraggeber ist
auch nach Erlöschen des Widerrufsrechts
nach
Absatz (3) berechtigt, den Auftrag
jederzeit
zu stornieren. In diesem Fall hat er
jedoch
die
bis zur Stornierung entstandenen Kosten
zu
erstatten und die bereits angefertigten
Teile des
Textes zu bezahlen.
§
8
Ablehnung von
Aufträgen
(1).
Die netsek GmbH ist
berechtigt, Aufträge auch nach Erteilung
einer
Auftragsbestätigung zurückzuweisen und
die
Bearbeitung abzulehnen, falls sich zu
Beginn oder während der Bearbeitung
zeigt,
dass hier verfassungsfeindliche,
gesetzeswidrige, beleidigende, politisch
radikale, ausländerfeindliche oder
sonstige
unzumutbare Texte erstellt werden sollen
oder die Qualität der Sprachdatei eine
ordnungsgemäße Bearbeitung in
angemessener
Zeit verhindert.
(2)
Bei berechtigtem
Abbruch der Bearbeitung nach Absatz 1
bleibt
der
Auftraggeber zur Bezahlung der
angefallenen
Vergütung verpflichtet
§
9
Vertraulichkeit und Datenschutz
(1)
Der Auftraggeber wird
hiermit gemäss § 33 Absatz 1
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) davon
unterrichtet, dass die netsek GmbH
personenbezogene
Daten in maschinell lesbarer Form und
für
Aufgaben, die sich aus diesem Vertrag
ergeben,
maschinell bearbeitet.
(2)
Die netsek GmbH ist
stets um die Einhaltung aller
datenschutzrechtlicher Bestimmungen
bemüht.
Sie hat Mitarbeiter und Dritte, deren
sie
sich
bei der Abwicklung dieses Vertrages
bedient,
auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG
verpflichtet und die nach § 9 BDSG
erforderlichen technischen und
organisatorischen
Maßnahmen getroffen, um die Ausführung
der
Vorschriften des BDSG zu
gewährleisten.
(3)
Die netsek GmbH ist
berechtigt, Teilnehmerdaten unter
Beachtung
der
Regelungen des § 28 BDSG offen zu legen,
soweit sie sich bei der Durchführung
dieses
Vertrages Dritter bedient. Gleiches
gilt,
soweit die Offenlegung zur Erkennung,
Eingrenzung
oder Beseitigung von Störungen oder
Fehlern
in Datenverarbeitungsanlagen des
Auftragnehmers
oder der vorgenannten Dritten notwendig
ist.
(4)
Die netsek GmbH ist
stets bemüht, die ihm überlassenen Daten
sowohl
beim Datentransfer als auch bei der
Datenverarbeitung vor dem unberechtigten
Zugriff Dritter
und der Beeinträchtigung durch Viren
oder
Sabotageprogramme zu schützen. Ein
absoluter
Schutz kann jedoch nach dem heutigen
Stand
der Technik nicht gewährleistet werden.
Der
Auftraggeber wird auf das in diesem
Zusammenhang verbleibende Risiko
hierdurch
ausdrücklich
hingewiesen. § 6 gilt entsprechend.
(5)
Der Auftraggeber und
die netsek GmbH sind einander zur
vertraulichen
Behandlung sämtlicher Unterlagen und
Informationen verpflichtet, welche
ausdrücklich als
vertraulich bezeichnet oder
offensichtlich
erkennbar nicht für Dritte bestimmt
sind.
Diese
Verpflichtungen sind etwaigen
Mitarbeitern
und Dritten gleichfalls
aufzuerlegen.
§
10
Schlussbestimmungen und
Gerichtsstand
(1)
Sofern sich aus dem
Vertrag nichts anderes ergibt, ist
München
Erfüllungsort für Zahlung, Erbringung
der
Dienstleistung und Lieferung.
Gerichtsstand
ist
München. Hat der Auftraggeber seinen
allgemeinen Gerichtsstand nicht in der
Bundesrepublik
Deutschland, so ist Gerichtsstand
Berlin-Schöneberg. Die netsek GmbH ist
jedoch auch
berechtigt, das für den Auftraggeber
zuständige Wohnsitzgericht
anzurufen.
(2)
Für die
Rechtsbeziehung zwischen der netsek GmbH
und
dem Auftraggeber
gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt -
soweit nichts
anderes vereinbart ist - auch für die
Bestimmung von Tageszeiten, Feiertagen
oder
sonstigen
zeitlichen oder räumlichen Faktoren.
(3)
Sollten einzelne
Bestimmungen dieser AGB ganz oder
teilweise
unwirksam oder undurchführbar sein oder
werden, so berührt dies nicht die
Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen. Die
Vertragspartner
verpflichten sich, die unwirksame oder
undurchführbare Bestimmung durch eine
solche
zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen
Zweck
der
unwirksamen Bestimmung am nächsten
kommt.
(4)
Sämtliche
Willenserklärungen beider
Vertragsparteien,
insbesondere
auch Mitteilungen, Beanstandungen und
sonstige Erklärungen, haben
ausschließlich
auf dem
elektronischen Weg per e-mail zu
erfolgen.
Erklärungen in anderer Form, z.B.
telefonisch,
telefax, Postweg sind nur wirksam, wenn
sie
anschließend unverzüglich per e-mail
bestätigt (
wiederholt ) werden.